- Ultraschall-Untersuchungen
- Fruchtwasser-Untersuchungen
- Chorionzottenbiopsie
Durch die unterschiedlichen Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik können jeweils nur ein Teil der möglichen kindlichen Störungen erkannt werden. Theoretisch sind zwar Untersuchungen im Hinblick auf eine Vielzahl von Störungen möglich; auf die meisten kann aber nur gezielt untersucht werden; dies ist nur dann möglich bzw. sinnvoll, wenn sich (z.B. aus der eigenen Vorgeschichte oder der Familiengeschichte) ein gezielter Verdacht auf ein erhöhtes Risiko für das Auftreten einer solchen Erkrankung beim ungeborenen Kind ergibt.
- Ultraschall-Untersuchungen Mit den in der Schwangerschaft routinemäßig durchgeführten Ultraschall-Untersuchungen können manchmal im mittleren Drittel der Schwangerschaft grobe Fehlbildungen (z.B. schwere Herzfehler) erkannt werden.
- Die Fruchtwasser-untersuchung
Die Fruchtwasserentnahme (Amniozentese) wird meist in der 15.-16. Schwangerschafts- woche (SSW), frühestens ab der 12.SSW, durchgeführt. Dabei werden unter Ultraschall- kontrolle mit Hilfe einer dünnen Nadel durch die mütterliche Bauchdecke und Gebärmutterwand hindurch ca. 10 bis 20ml Fruchtwasser entnommen. Dieser schmerzarme Eingriff erfolgt meist ambulant
Aus dem Fruchtwasser wird zum einen die Konzentration das AFP (Alpha-Fetoprotein) bestimmt, wodurch der größte Teil der Fälle mit offenen Fehlbildungen des Rückenmarks (Neuralrohrdefekt, „offener Rücken“, Spina bifida) festgestellt werden kann.
Zum anderen werden die im Fruchtwasser schwimmenden kindlichen Zellen angezüchtet und eine Chromosomenanalyse durchgeführt; dies dauert ca. 2 Wochen. Dabei sind folgende Ergebnisse möglich.
Ein eindeutig unauffälliger Chromosomensatz ( mit ca. 98,5% der häufigste Befund). Ein eindeutig unauffälliger Chromosomensatz schließt eine Erkrankung des Kindes aus anderer Ursache natürlich nicht aus.
Eine eindeutig schwerwiegende Chromosomenstörung (je nach Alter bei ca. 0,2 - 1,5%). Ergibt sich eindeutig eine schwerwiegende Chromosomenstörung, wird Ihnen im Rahmen einer genetischen Beratung die Bedeutung des daraus resultierenden Krankheitsbildes dargelegt.
Varianten der Geschlechtschromosomen ( bei ca. 0,5% aller Untersuchungen). Bei Kindern mit Varianten der Geschlechtschromosomen verläuft die geistige und seelische Entwicklung in den meisten Fällen im Bereich des Normalen. Auch die körperliche Entwicklung verläuft bis auf eine häufig bestehende Unfruchtbarkeit sowie Groß- bzw. Kleinwuchs meist normal.
Nicht eindeutig interpretierbare Befunde (bei ca. 0,5% aller Untersuchungen). Bei nicht eindeutig interpretierbaren Befunden sind zusätzliche Untersuchungen notwendig. Häufig läßt sich dann eine Klärung herbeiführen, jedoch nicht immer. Im letzteren Fall bleibt ein „Restrisiko“ für die Geburt eines Kindes mit einer angeborenen Fehlbildung oder Erkrankung, das nicht weiter abgeklärt werden kann, meistens jedoch gering ist.
Das Ergebnis der Chromosomenanalyse ist äußerst sicher. Fehler können jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Andere Störungen als Neuralrohrdefekte und Chromosomenstörungen lassen sich ohne gezielten Untersuchungsauftrag nicht erkennen.
Medizinische Risiken der Fruchtwasserentnahme (Amniozentese):
Bei ca. 0,5 – 1% kommt es zur Auslösung einer Fehlgeburt. Bei Amniozentesen in der 12. bis 14. SSW liegt dieses Risiko möglicherweise höher; dies könnte aber auch auf die zu diesem Zeitpunkt ohnehin noch höhere Fehlgeburtsrate zurückzuführen sein.
Infektionen der Fruchthöhle, die auch zu einer Fehlgeburt oder zum Fruchttod führen können, treten mit einer Häufigkeit von 0,05 – 0,1 % auf.
In 0,05 – 0,1% der Untersuchungen werden Verletzungen des Kindes bzw. der Nabelschnur beobachtet.
Der “FISH-Schnelltest“
Bei der klassischen Chromosomenanalyse beurteilt man alle Chromosomen nach Zahl und Struktur. Mit einer neuen Methode (FISH-Technik) ist es möglich, ohne vorangehende Kultivierung nach direkter Aufarbeitung der Zellen die Chromosomen 13, 18 und 21 mit Farbstoffen zu markieren und ihre Anzahl pro Zelle (normalerweise 2) zu überprüfen. Das Ergebnis liegt schon nach wenigen Tagen vor, hat jedoch aus grundsätzlichen und methodischen Gründen nur eine eingeschränkte Aussagekraft ( es sind nur durchgängige Störungen der Zahl der Chromosomen 13, 18 und 21 feststellbar, nicht jedoch Störungen der Struktur der Chromosomen oder Störungen der Zahl, die nur bei einem Teil der Zellen vorkommen; Beimengungen von mütterlichem Blut können das Ergebnis verfälschen); der damit erzielte Befund ist also vorläufig und muß in der Regel durch eine „klassische“ Chromosomenanalyse bestätigt werden; u.U. ergibt sich dabei, daß der FISH-Befund nicht zutreffend war.
Daher ist diese Untersuchung unserer Ansicht nach nur für Frauen von medizinischer Bedeutung, bei denen z.B. aufgrund von Ultraschallauffälligkeiten der Verdacht auf das Bestehen einer Chromosomenstörung beim Feten besteht; bestätigt sich bei der FISH-Untersuchung der Verdacht auf das Bestehen einer Chromosomenstörung, könnte evtl. schon früher ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden.
Im „ Normalfall“ gewinnt man mit der Untersuchung – bei eingeschränkter Aussagekraft – lediglich einige Tage Zeit, erhält aber keine zusätzlichen medizinischen Informationen.
3) Die Chorionzottenbiopsie
Bei dieser Untersuchung wird in der ca.13.SSW unter Ultraschallkontrolle eine kleine Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen entnommen. Dies kann entweder mit Hilfe einer Nadel durch die Bauchdecke hindurch oder mit Hilfe eines dünnen Plastikschlauches durch den Muttermund der Gebärmutter geschehen.
Aus dem entnommenen Gewebe kann innerhalb weniger Tage eine Chromosomenanalyse durchgeführt werden; abgeschlossen ist die Untersuchung nach etwa 2 Wochen. Das Geschlecht des Kindes wird – auf Anfrage – erst nach der 14. SSW mitgeteilt.
Bei der Chorionzottenbiopsie kann im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung ein „offener Rücken“ nicht erkannt werden. Um eine evtl. vorliegende Fehlbildung des Rückenmarks mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, gäbe es die Möglichkeit einer Alpha-Fetoprotein-Bestimmung aus einer mütterlichen Blutprobe in der 16.SSW.
Bei der Chromosomenanalyse nach Chorionzottenbiopsie ergeben sich prinzipiell die gleichen Ergebnisse wie nach Amniozentese (siehe auch dort):
- ein eindeutig unauffälliger Chromosomensatz
- eine eindeutig schwerwiegende Chromosomenstörung
- Varianten der Geschlechtschromosomen
- nicht eindeutig interpretierbare Befunde
(bei ca. 2% aller Untersuchungen).
In etwa einem von 1000 Fällen wird eine Chromosomenstörung, die beim Kind vorliegt, durch die Chromosomenanalyse nach Chorionzottenbiopsie nicht erkannt, da die Chromosomenstörung in diesen Fällen nicht im Mutterkuchen, sondern lediglich im Kind vorlag.
Die Risiken der Chorionzottenbiopsie sind im wesentlichen die gleichen wie bei der Amniozentese :
- Bei ca. 2-3% der Untersuchungen kommt es zur Auslösung einer Fehlgeburt.
- Infektionen der Fruchthöhle führen gleichfalls zu einer Fehlgeburt und treten mit einer Häufigkeit von 0,05-0,1% auf.
- In 0,05-0,1% der Untersuchungen werden Verletzungen des Kindes bzw. der Nabelschnur oder Gliedmaßenfehlbildungen beobachtet. Ob diese Fehlbildungen tatsächlich auf die Chorionzottenbiopsie zurückgehen, wird von vielen Wissenschaftlern bezweifelt.
- Die Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt ist erhöht.
Fehlgeburten treten nach Chorionzottenbiopsie insgesamt deutlich häufiger als nach einer Amniozentese auf. Ob dies im Einzelfall auf die Untersuchung zurückzuführen ist oder Ausdruck einer zu diesem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft sowieso noch höheren Fehlgeburtsrate ist, läßt sich nicht klären und ist für die psychologische Verarbeitung der Fehlgeburt kaum von Bedeutung.
Dem Vorteil eines schon früher vorliegendem Untersuchungsergebnisses nach Chorionzottenbiopsie steht damit ein höheres Risiko beim Eingriff und eine etwas geringere Aussagekraft bzw. Sicherheit des Untersuchungsergebnisses gegenüber.
Um das Einfriffsrisiko einer Fruchtwasseranalyse (05-1%) zu umgehen, besteht grundsätzlich der Wunsch nach Abschätzung eines individuellen Risikos, ohne dabei ein neues Risiko einzugehen.